Klapphelm offen fahren – Was ist erlaubt und worauf muss man achten?
Servus in die Runde! Ich spiele mit dem Gedanken, mir für die heißen Sommertage einen Klapphelm zuzulegen. Es gibt ja nichts Schöneres, als in der Stadt oder beim Cruisen an der Ampel die Kinnlade hochzuklappen und frische Luft zu schnappen. Jetzt hat mir ein Kumpel erzählt, dass man mit vielen Klapphelmen gar nicht offen fahren darf, weil sonst bei einer Polizeikontrolle ein Bußgeld droht oder im schlimmsten Fall die Versicherung bei einem Sturz zickt. Stimmt das wirklich? Worauf muss ich beim Kauf achten, damit ich rechtlich und sicherheitstechnisch auf der sicheren Seite bin? Gibt es Modelle, die besonders stabil verriegeln, wenn sie offen sind?
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Hi! Dein Kumpel hat recht, das wissen leider viele nicht. Du musst beim Kauf unbedingt darauf achten, dass der Helm die sogenannte "P/J-Zulassung" hat. Das bedeutet, er ist sowohl als Integralhelm (P) als auch als Jethelm (J) geprüft und homologiert. Wenn du wissen willst, welche aktuellen Helme diese Doppelzulassung haben und wie das Verriegelungssystem in der Praxis funktioniert, lies dir diesen ausführlichen Artikel durch https://kurveeins.de/klapphelm-test Dort wird das Thema Sicherheit und die neuen Prüfnormen (ECE 22.06) super verständlich erklärt. Ich fahre den HJC RPHA 91, der hat diese Zulassung, und da rutscht die Kinnlade auch bei heftigen Bodenwellen nicht von alleine runter. Fahr auf keinen Fall mit einem Helm offen, der dafür nicht gebaut ist – bei einem Unfall kann das böse enden, weil die Hebelwirkung den Nacken extrem belasten kann.